Allgemeine Geschäftsbedingungen
AMC Media Network GmbH & Co. KG
Otto-Hesse-Straße 19
64293 Darmstadt
Deutschland
Tel.: +49 (0) 6151 – 957577 -0
Fax: +49 (0) 6151 – 957577 -9
E-Mail: office@amc-media-network.de
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt
Registernummer: HRA 83990
Die AMC Media Network GmbH & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: AMC Management GmbH, Registergericht: Amtsgericht Darmstadt, HRB 88119. Diese wiederum wird vertreten durch den Geschäftsführer: Michael Mattis
Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de
Verantwortliche/r i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Michael Mattis, Donnersbergring 42, 64295 Darmstadt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Liefer- und Versandbedingungen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
8. Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
9. Einlösung von Aktionsgutscheinen
10. Anwendbares Recht
11. Gerichtsstand
12. Alternative Streitbeilegung
13. Veranstalter, Veranstaltungsgelände und Ausschreibung
14. Zulassungsvoraussetzungen, wechselnde Zulassungen
15. Standzuweisung, Änderung der Standfläche
16. Zahlungsbedingungen; Standmiete, Gemeinschaftsaussteller, Werbemittelkatalog
17. Rechnungsstellung
18. Veranstaltungszeiten, Aufbau- und Abbauzeiten, Verlegung, Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung
19. Standnutzung, Schadensersatz und Haftung bei Nichtteilnahme, außerordentliches Kündigungsrecht des Veranstalters
20. Werbung
21. Bild- und Tonaufnahmen
22. Allgemeine Aufsicht, Reinigung
23. Hausrecht, Parken und Anlieferung
24. Arbeits- und Ausstellerausweise
25. Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Verkehrssicherungspflicht des Ausstellers und andere gesetzliche und behördliche Vorschriften
26. Bestellbedingungen für die Besucher der dikomm
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der AMC Media Network GmbH & Co. KG (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Für Verträge über die Lieferung von Tickets gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Dabei regeln diese AGB lediglich den Verkauf von Tickets für bestimmte, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers näher bezeichnete Veranstaltungen und nicht die Durchführung dieser Veranstaltungen. Für die Durchführung der Veranstaltungen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter sowie ggf. hiervon abweichende Bedingungen des Veranstalters. Sofern der Verkäufer nicht zugleich auch Veranstalter ist, haftet er nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich ist.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden.
2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.8 Durch die Anmeldung an der Veranstaltung, d.h. anhand der Zuleitung des Anmeldeformulars an den Veranstalter, der Zusendeung einer E-Mail, einer mündlichen Bestellung oder durch die Buchung im Internet, bietet der Aussteller diesem die Teilnahme an der Veranstaltung an.
2.9 Die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung (nachfolgend Auftragsbestätigung) des Veranstalters zustande.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
4.3 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
4.5 Bei Auswahl einer vom Verkäufer angebotenen RatePAY-Zahlungsart (z. B. RatePAY-Rechnung, RatePAY-Vorkasse, RatePAY-Lastschrift, RatePAY-Ratenzahlung) erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Dienstleister RatePAY GmbH, Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin (nachfolgend "RatePAY"). Welche RatePAY-Zahlungsarten der Verkäufer im einzelnen anbietet, wird dem Kunden auf der Website des Verkäufers mitgeteilt. Die bei Nutzung einer RatePAY-Zahlungsart gegenüber dem Kunden entstandene Forderung tritt der Verkäufer an RatePAY, bei Nutzung der Zahlungsart Ratenzahlung (sofern angeboten), an die Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim, ab. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an RatePAY, bei Nutzung der Zahlungsart Ratenzahlung (sofern angeboten), an die Wirecard Bank AG, geleistet werden. Der Verkäufer bleibt jedoch zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften). Die Nutzung einer vom Verkäufer angebotenen RatePAY-Zahlungsart setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch RatePAY voraus. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die gewählte Zahlungsart im Falle einer negativen Bonitätsprüfung zu verweigern und ihm eine alternative Zahlungsart anzubieten. Im Übrigen gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RatePAY, einsehbar unter https://www.ratepay.com/zusaetzliche-geschaeftsbedingungen-und-datenschutzhinweis, die der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses abrufen kann.
4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7(sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
4.7 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
5) Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.3 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
5.4 Tickets werden dem Kunden wie folgt überlassen:
- per Download
- per E-Mail
- postalisch
6) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7) Mängelhaftung (Gewährleistung), Versicherung
7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
7.3 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, wie insbesondere a. Sach- oder Vermögensschäden, b. Schäden durch Feuer, Wasser oder Explosion, Gewaltanschläge, Unwetter oder andere Formen höherer Gewalt, c. Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Versagen der Versorgungsanlagen (wie Strom, Wasser und Gas) d. Schäden durch Publikumsverkehr (Veranstaltungsbesucher, andere Aussteller und deren Beauftragte)
7.4 Von dem vorgenannten Haftungsausschluss ausgenommen sind vom Veranstalter verursachte Sachschäden und Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit.
7.5 Der Veranstalter haftet im Falle von leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
7.6 Unter Verweis auf den Haftungsausschluss des Veranstalters gem. Abs. 1 lit. a – d, wird jedem Aussteller dringend empfohlen für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.7 Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich schriftlich anzuzeigen
8. Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:
8.1 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Verkäufer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
8.2 Der Kunde hat dem Verkäufer die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.
8.3 Der Verkäufer wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
9) Einlösung von Aktionsgutscheinen
9.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
9.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
9.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
9.4 Bei einer Bestellung können auch mehrere Aktionsgutscheine eingelöst werden.
9.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
9.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
9.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
9.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
9.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
10) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
12) Alternative Streitbeilegung
12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
12.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
13) Veranstalter, Veranstaltungsgelände und Ausschreibung
Veranstalter ist die AMC MEDIA NETWORK GmbH & Co. KG (nachfolgend Veranstalter genannt)
Otto-Hesse-Straße 19 , 64293 Darmstadt
E-Mail: office@amc-media-network.de
Fax: +49 (0) 6151 – 957 577 9
14) Zulassungsvoraussetzungen, wechselnde Zulassungen
14. 1 Der Veranstalter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung der Aussteller. Der Veranstalter kann die Zulassung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
14.2 Der Veranstalter ist berechtigt, vor und während der Veranstaltung Ausstellungsgegenstände, die dem gesetzten Veranstaltungszweck nicht entsprechen, jederzeit von der Zulassung und Präsentation auszuschließen.
14.3 Zu den Veranstaltungen können auch Gemeinschaftstandteilnehmer zugelassen werden. Gemeinschaftsstandteilnehmer sind Aussteller mit eigenem Personal und eigenem Angebot an einem von einem Gemeinschaftsstandorganisator angemieteten Gemeinschaftsstand. Der Gemeinschaftsstandteilnehmer unterliegt denselben Teilnahmebedingungen wie der Gemeinschaftsstandorganisator. Die Auftragsbestätigung geht im Fall der Vergabe von Gemeinschaftsständen ausschließlich an den Gemeinschaftsstandorganisator. Dieser wird alleiniger Vertragspartner des Veranstalters.
14.4 Die Aufnahme eines Gemeinschaftsstandteilnehmers ohne die Zustimmung des Veranstalters berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Gemeinschaftsstandorganisator fristlos zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen.
15) Standzuweisung, Änderung der Standfläche
15.1 Die Bereitstellung der Stände erfolgt nach ausstellungstechnischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage, Größe oder Standard besteht – unabhängig von einem im Anmeldeformular gegebenenfalls eingetragenen Platzierungsvorschlag – nicht.
15.2 Der Veranstalter wird versuchen die Ausstellungsflächen in angemeldeter Größe und Lage dem Aussteller zur Verfügung zu stellen.
15.3 Auf den Ausstellungsflächen sind messeseitig keine Trennwände vorhanden. Der Aussteller mietet lediglich die Fläche innerhalb der Veranstaltung. Firmeneigene Systemstände müssen vom Aussteller selbst aufgebaut werden. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Systemstände können beim Veranstalter bestellt werden. Diese gehen in den Besitz des Ausstellers über.
15.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Abweichungen von der Standbereitstellung oder Standänderungen, auch nach erfolgter Auftragsbestätigung vorzunehmen, soweit er wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
15. 4 Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte sind ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet.
16) Zahlungsbedingungen; Standmiete, Gemeinschaftsaussteller, Werbemittelkatalog
16.1 Als Gegenleistung für das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich der Überlassung der Ausstellungsfläche hat der Aussteller eine Vergütung an den Veranstalter zu zahlen (Standmiete). Bei der Berechnung wird immer auf volle Quadratmeter aufgerundet, wobei die Mindestgröße der unbebauten Standfläche 4 m² beträgt.
16.2 Sollen auf einem Stand mehrere Aussteller ausstellen, handelt es sich um einen Gemeinschaftstand. In diesem Fall hat jeder Gemeinschaftstandteilnehmer die Werbemittelpauschale zu bezahlen.
16.3 Der verantwortliche Aussteller ist verpflichtet bei der Anmeldung die zusätzlichen Gemeinschaftstandteilnehmer anzugeben und die entsprechende Anzahl an Werbemittelpauschalen zu bestellen. Die Preise sind dem Anmeldeformular zu entnehmen.
16.4 Zur Sicherung der Forderungen ggü. dem Aussteller behält sich der Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden am Pfandgut haftet der Veranstalter nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (5) § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
17) Rechnungsstellung
17.1 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
17.2 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang schriftlich geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten Forderungen oder Ansprüchen an den Veranstalter ist unzulässig.
18) Veranstaltungszeiten, Aufbau- und Abbauzeiten, Verlegung, Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung
18.1 Den Standaufbau kann der Aussteller am Tag vor der offiziellen Eröffnung der Veranstaltung ab 12 Uhr beginnen bzw. der Standabbau hat nach dem offiziellen Veranstaltungsende, d.h. zwischen 18 – 23 Uhr zu erfolgen. Die genauen Aufbau- und Abbauzeiten für die Stände werden dem Aussteller im Auftragsbestätigungsschreiben des Veranstalters bekannt gegeben. Auf- und Abbauarbeiten außerhalb dieses Zeitraumes sind nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig. Der Veranstalter behält sich eine kurzfristige Änderung der vertraglichen Auf- und Abbauzeiten vor soweit, sie wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen
Maßnahmen hat; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
18.2 Die Öffnungszeit für Veranstaltungsbesucher gibt der Veranstalter im vorab verteilten Messekatalog bekannt.
18. 3 Findet die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt nicht statt, ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu einem neuen Termin durchzuführen. Der Aussteller ist hiervon zu unterrichten. Für den Fall, dass die Veranstaltung zu einem neuen Termin durchgeführt wird, ist der Aussteller berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang der Bekanntgabe des neuen Termins seine Teilnahme zu dem neuen Termin abzusagen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Standmiete dem Aussteller erstatten. Sofern der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt absagen muss und keinen Ersatztermin anbietet, wird der Veranstalter die Standmiete abzüglich anteiliger Aufwendung für Vorbereitungen des Veranstalters an den Aussteller erstatten.
18. 4 Sollte die bereits eröffnete Veranstaltung infolge von Ereignissen, die außerhalb des Veranstalters liegen, abgebrochen werden, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches ausgeschlossen. Das gleiche gilt, wenn der Veranstalter infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand gezwungen ist, einen oder mehrere Veranstaltungsbereiche oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche vorübergehend oder für längere Dauer zu schließen bzw. zu räumen. Darunter fallen auch Nutzungsbeschränkungen in dem vertraglich zugeordneten Standareal bzw. den Zugängen dorthin, die durch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen oder durch behördliche Vorschriften und Auflagen entstehen; der Veranstalter wird sich in diesen Fällen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – jeweils um eine Ersatzlösung bemühen.
18. 5 Der Abbau des Messestandes ist nur nach Beendigung der Messe gestattet. Damit sind die offiziellen Öffnungszeiten der dikomm gemeint. Ein vorzeitiges Abbauen wird mit einer Strafe von 400 EUR belegt. Der Veranstalter behält sich vor das Unternehmen von zukünftigen Messen auszuschließen.
19) Standnutzung, Schadensersatz und Haftung bei Nichtteilnahme, außerordentliches Kündigungsrecht des Veranstalters
19. 1 Nimmt der angemeldete und zugelassene Aussteller, gleich aus welchen Gründen, an der Veranstaltung nicht teil, ist der Veranstalter berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben. Kann der Veranstalter den frei gewordenen Stand nicht anderweitig vergeb, ist der Veranstalter berechtigt, die Standfläche auf Kosten des Ausstellers zu gestalten.
19.2 Dem Veranstalter steht ggü. dem Aussteller ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern
a. der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;
b. dieser nachträglich über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Insolvenzplanverfahrens Kenntnis erlangt.
Nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Aussteller, d.h. an die zuletzt bekannte Anschrift des Ausstellers, kann der Veranstalter über die fristlose gekündigte Standfläche anderweitig frei verfügen. Ein Schadensersatzanspruch des Ausstellers ggü. dem Veranstalter besteht nicht.
19.3 Der Aussteller haftet in jedem Fall für die volle Standmiete. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Schadensminderung bleibt hiervon unberührt.
19.4 Bei Nichtteilnahme des Ausstellers oder einem außerordentlichen Kündigungsrechts des Veranstalters gem. Abs. 2 fallen unabhängig von einer etwaigen Weitervermietung Stornierungsgebühren wie folgt an: bis zu 6 Monate vor Mietbeginn 30 %; bis zu 3 Monate vor Mietbeginn 75 %, danach 100 %.
19.5 Vorgenanntes gilt auch, wenn der bereitgestellte Stand am Tag vor dem Veranstaltungsbeginn bis 20 Uhr nicht bezogen oder vor Veranstaltungsende ganz oder teilweise geräumt bzw. nicht mehr personell besetzt gehalten wird oder wenn die angemeldeten und zugelassenen Waren nicht ausgestellt werden.
19.6 Bei einem Verstoß gegen eine dieser vorgenannten Pflichten kann der Veranstalter dem Aussteller die Zulassung zu künftigen Veranstaltungen versagen. Ein Schadensersatzanspruch des Ausstellers besteht nicht.
20) Werbung
20.1 Dem Aussteller stehen die Innenflächen seines Standes für Werbezwecke nur für die von ihm ausgestellten Ausstellungsgüter oder Dienstleistungen zur Verfügung.
20.2 Folgende Werbemaßnahmen sind auch innerhalb der Stände nicht zulässig:
a. die gegen die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regeln der Technik oder die guten Sitten verstoßen
b. die weltanschauliche oder politische Motive beinhalten
c. die zu Störungen anderer Aussteller führen, z.B. durch akustische oder optische Belästigung(wie Blinkschaltungen, Laufschriften, Lautsprecheranlagen usw.), Staubentwicklung, Bodenverschmutzung o.ä.
d. die zu Störungen des Besucherflusses führen; insbesondere die Stauungen auf den Hallengängen verursachen und damit den Veranstaltungsablauf beeinträchtigen,
e. die eine Zurschaustellung lebender Tiere einschließen,
f. die Fremdwerbung sowie Hinweise auf Vorlieferanten, Kunden und andere Firmen beinhalten
g. die andere Messen und Ausstellungen propagieren, die als Wettbewerbsveranstaltungen anzusehen sind,
h. die gegen behördliche Auflagen und Anordnungen, insbesondere der Branddirektion, verstoßen.
20.3 Für Vorführungen dürfen nur zugelassene Sicherheitsmaterialien und VDE-geprüfte Vorführgeräte verwendet werden. Die örtliche Branddirektion wird bei der Abnahme der Veranstaltung die Einhaltung dieser Bestimmungen überprüfen. Eine schriftliche Genehmigung der Branddirektion muss in diesem Fall während der Abnahme auf dem Stand durch den Aussteller bereitgehalten werden.
20.4 Für Musikdarbietungen unter Verwendung von Ton- und Bildträgern aller Art sind die Wiedergaberechte von der GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Der Aussteller ist nach dem Gesetz verpflichtet, die entsprechende Genehmigung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der GEMA zu beantragen. Im Unterlassungsfall muss der Aussteller mit
Schadensersatzansprüchen nach § 97 des Urheberrechtsgesetzes rechnen. Für den Fall, dass der Veranstalter in Anspruch genommen wird, stellt der Aussteller den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere soweit dieser wegen Urheberrechtsverletzungen, in Anspruch genommen wird.
20.5 Der Veranstalter hat das Recht, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeübte Werbung ohne Anhörung des Ausstellers und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe zu unterbinden und auf Kosten des Ausstellers zu entfernen.
21) Bild- und Tonaufnahmen
Der Teilnehmer ( hier immer Besucher und Aussteller ) erklärt sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Bildnissen insbesondere durch photographische Aufnahmen, einverstanden. Aussteller gestattet dem Veranstalter und der von ihm beauftragten Fotografen zugehörigen Unternehmen die Abbildung und Vervielfältigung der Bildnisse für die Verwendung in Zeitungen, Zeitschriften oder entsprechenden Onlinediensten und Webseiten zum Zweck der Berichterstattung und Werbung.
22) Allgemeine Aufsicht, Reinigung
22.1 Die Bewachung des Veranstaltungsorts geschieht durch Beauftragte des Veranstalters. Eigene Standwachen durch die Aussteller bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstaltungsort ist spätestens 30 Minuten nach Beendigung der Veranstaltung durch den Aussteller zu verlassen. Ausgenommen hiervon sind die Aufbau- und Abbautage. Die gesamte elektrische Installation der Stände ist nach Veranstaltungsende abzuschalten und Wasserhähne sind zu schließen. Bei Nichtbeachtung wird die Abschaltung bzw. Schließung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers vorgenommen.
22.2 Die allgemeine Reinigung der Ausstellung veranlasst der Veranstalter unter Ausschluss jeder Haftung. Jeder Aussteller hat nach jedem Veranstaltungstag die im Stand angefallenen Abfälle selbst zu entsorgen. Angebrachte Aufkleber, Plakate, Tapeten und Bespannungen sind nach Ausstellungsende vom Aussteller restlos zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung werden dem Aussteller die Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt.
23) Hausrecht, Parken und Anlieferung
23.1 Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der beim Veranstalter beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.
23. 2 Der Aussteller verpflichtet sich darüber hinaus die Hausordnung des Veranstaltungsorts zu beachten.
23. 4 Das Parken der Ausstellerfahrzeuge ist nur auf den einzelnen Ausstellern jeweils zugewiesenen Parkplätzen erlaubt. Die Parkausweise sind vollständig ausgefüllt sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu platzieren. Aussteller und deren Zulieferer dürfen nur die beschriebenen Anfahrtswege zum Be- und Entladen benutzen. Bei Nichtbeachtung haftet der Aussteller voll für alle Schäden, welche durch ihn oder seine Zulieferer verursacht werden. Dringend notwendige Nachlieferungen während der Veranstaltung sind dem Veranstalter zu melden, bedürfen der Genehmigung und haben zügig und ohne Belästigung der anderen Aussteller und Besucher zu erfolgen. Die Fahrzeuge sind sofort nach Entladung vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
24) Arbeits- und Ausstellerausweise
24.1 Arbeits- und Ausstellerausweise werden erst nach vollständig beglichener Rechnung ausgehändigt. Sie werden auf den persönlichen Namen der Aussteller und seiner Mitarbeiter ausgestellt. Die Ausweise sind nicht übertragbar. Für die mit Auf- und Abbau der Ausstellerstände beschäftigten eigenen und fremden Hilfskräfte erhält der Aussteller kostenlos die erforderliche Anzahl von Arbeitsausweisen. Arbeitsausweise gelten nur während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten. Sie berechtigen nicht zum Betreten des Ausstellungsgeländes während der Veranstaltung.
24. 2 Jeder Stand erhält für die Zeit der Veranstaltung zwei Ausstellerausweise pro vier Quadratmeter. Zusätzliche Ausstellerausweise können beim Veranstalter angefordert werden und kosten den üblichen Eintritt auf die Veranstaltung. Diese Ausweise sind ausschließlich für das Standpersonal bestimmt. Bei Missbrauch erfolgt Einzug der Ausweise. Die Zulassung von Gemeinschaftsstandteilnehmer begründet keinen Anspruch auf zusätzlich kostenlose Ausstellerausweise.
25) Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung, Verkehrssicherungspflicht des Ausstellers und andere gesetzliche und behördliche Vorschriften
25. 1 Der Aussteller ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und andere Sicherheitsbestimmungen beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten.
25.2 Der Polizei, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Bauaufsichtsamt und den Ordnungsbehörden sowie Vertretern des Veranstalters ist jederzeit Zutritt zu den Ständen zu gewähren. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
25. 3 Der Veranstalter ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Er ist befugt, die sofortige Beseitigung eines vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Ausstellers zu veranlassen sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen. Er kann den Betrieb von Maschinen, Geräten und ähnlichen Einrichtungen jederzeit unterbinden und eine Wiederinbetriebnahme untersagen, wenn nach ihrem Ermessen deren Betrieb eine Gefährdung darstellt oder wenn andere Aussteller oder Besucher dadurch gestört oderbelästigt werden. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
25. 4 Der Aussteller ist verpflichtet, Auflagen und Veranlassungen aufgrund öffentlicher Notfallregelungen, wie z.B. Smogverordnung, Notstandsgesetze usw., zu befolgen.
25.5 Der Aussteller haftet für alle schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch seinen Standaufbau und -abbau, seine Standeinrichtungen, seine Ausstellungsgüter und deren Betrieb oder durch seine Mitarbeiter sowie Beauftragten entstehen.
25.6 Der Aussteller trägt die Verkehrssicherungspflicht für den von ihm errichteten und / oder benutzten Ausstellungsstand. Dies gilt insbesondere auch in Hinblick auf Standsicherheit und Brandschutz bei Sonder- und Abendveranstaltungen des Ausstellers.
25. 7 Soweit örtliche gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese durch den Aussteller rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zu beschaffen und auf dem Stand bereitzuhalten.
25. 8 Die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, des Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten, soweit einzelne Bestimmungen nicht durch die sogenannten Marktprivilegien aufgehoben sind.
25. 9 Die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) insbesondere Titel IV "Messen, Ausstellungen, Märkte" in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
26) Bestellbedingungen für die Besucher der dikomm
Der Veranstalter verkauft Tickets und mehr ausschließlich im Namen und auf Rechnung der AMC Media Network GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt. Fällt eine Veranstaltung aus, werden die Eintrittsgelder über den Besucher-Service zurückerstattet. Generell ist jedoch ein Umtausch oder die Rückgabe ausgeschlossen. Mit dem Betreten der Veranstaltung akzeptiert der Besucher die AGBs des Veranstalters.
Geschäftsbedingungen:
Mit dem Erwerb erkennt der Erwerber und Ticketinhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an und beachtet die entsprechenden Hinweise:
- Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
- Auf Grund der Lautstärke kann die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
- Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto-, und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen werden vom Veranstalter bekanntgegeben.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
- Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin abzüglich Bearbeitungsgebühr gegen
Rückgabe des Tickets bei der Kartenstelle zurück. Im Übrigen ist eine Rücknahme oder der Umtausch ausgeschlossen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit (ausgenommen Dauerkarte).
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber des Tickets und dem Veranstalter zustande.
- Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
- Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Der Besitzer des Tickets parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Hinweis zum Ticketkauf:
- Alle Preisangaben sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer.
- Optional kann eine Bearbeitungspauschale berechnet werden.
- Der Versand der Rechnung und der bestellten Ticket erfolgt per Email.
Stand 23.05.2018
Kontakt aufnehmen:
AMC Media Network GmbH & Co. KG
Otto-Hesse-Straße 19
64293 Darmstadt
Tel: +49 (0) 6151 – 957 577 -0
Fax: +49 (0) 6151 – 957 577 -9
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